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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2013
- OVG 1 A 4.12 -
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot der "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg"
Verein weist Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus auf
Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat den Verein "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" zu Recht am 11. Juni 2012 verboten und seine Auflösung angeordnet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Die "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" ist nach Auffassung des 1. Senats ein
Verein richtet sich gegen verfassungsmäßige Ordnung und Demokratieprinzip
Zweck und Tätigkeit der "Widerstandsbewegung" richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere gegen das Demokratieprinzip. Dass sie die Demokratie grundsätzlich ablehnt und aggressiv bekämpft, folgt schon aus ihrer so genannten "Volkstod-Kampagne" mit dem Slogan: "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". Der
Zuständigkeit des Innenministerium für Verbot bejaht
Das Innenministerium war auch zuständig für das Verbot, weil sich die nach außen erkennbare Organisation und Tätigkeit des Vereins im Wesentlichen auf das Gebiet des Landes Brandenburg beschränkt und die bekannt gewordenen Mitglieder im Süden Brandenburgs wohnen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 17261
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