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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2011
- OVG 1 B 31.08 und OVG 1 B 3.09 -
OVG Berlin-Brandenburg: Vermittlung von Sportwetten an Internet-Anbieter illegal
Internet-Verbot ist mit Grundrecht der Berufsfreiheitvereinbar und stellt zulässige und verhältnismäßige Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dar
Das bisher in der überwiegenden Zahl der Fälle praktizierte Geschäftsmodell zur Vermittlung privater Sportwetten, bei dem in den Wettbüros ohne staatliche Erlaubnis Sportwetten an private, im EU-Ausland lizenzierte Internet-Veranstalter vermittelt werden, ist - unabhängig von der Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielmonopols mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben - als illegal anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Die Veranstaltung von
OVG äußert Kritik an Schaltung von Hörfunkwerbung für Jackpot-Ausspielungen der Zahlenlotterie „6 aus 49“
In der Frage der Vereinbarkeit des Glücksspielmonopols mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben hat das Oberverwaltungsgericht noch zusätzlichen Aufklärungsbedarf gesehen, vor allem hinsichtlich des Werbeverhaltens der Träger des staatlichen Monopols. Eine verhältnismäßige Beschränkung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- BVerwG: Vertrieb von Sportwetten über das Internet unzulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.06.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 8 C 5.10]) - LG Magdeburg untersagt Anbieten von Sportwetten und Glücksspiel im Internet
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 09.03.2011
[Aktenzeichen: 36 O 160/07, 36 O 162/07 und 36 O 235/07]) - Internet-Glücksspiel darf verboten werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009
[Aktenzeichen: 13 B 736/09])
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Dokument-Nr. 11854
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