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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2021
- OVG 1 S 156/20 -
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin
Beherbergungsverbot als Infektionsschutz gerechtfertigt
Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin sind touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben weiterhin untersagt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den - noch gegen die zuvor geltende Bestimmung - gerichteten Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements mit Beschluss vom 18. November 2020 (VG 14 L 580/20) abgelehnt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Blick auf die neue Regelung bestätigt.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 1. Senat u.a. ausgeführt: Die gesetzliche Ermächtigung in §§ 28, 32 i.V.m. § 28 a Abs. 1 Ziff. 12 des Infektionsschutzgesetzes sei entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht offensichtlich verfassungswidrig. Insbesondere sei sie hinreichend bestimmt und genüge dem Gesetzesvorbehalt.
Keine Verpflichtung zur Überprüfung der Reise- bzw. Übernachtungsgründe
Soweit nach den Bestimmungen der
Verbot touristischer Übernachtungen als Infektionsschutz gerechtfertigt
Die Betreiber der Einrichtungen müssten vor Abschluss eines Vertrages lediglich den Zweck der Beherbergung erfragen und dokumentieren. Das Verbot touristischer Übernachtungen beuge der Gefahr vor, dass noch nicht festgestellte Infektionen nach
Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Das auch im Übrigen erforderliche und verhältnismäßig erscheinende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29686
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