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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2019
- OVG 1 S 73.19 -
Kein Weihnachtszirkus auf dem Parkplatz vor dem Berliner Olympiastadion
Zirkusunternehmen steht angesichts von Vertragsänderung kein Anspruch auf Nutzung der Fläche mehr zu
Der seit 25 Jahren auf dem Parkplatz vor dem Olympiastadion veranstaltete "Weihnachtszirkus" kann 2019 nicht auf der angestammten Fläche stattfinden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Eilbeschluss entschieden und damit den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaber eines Zirkusunternehmens mit Wildtieren, das in der Weihnachtszeit traditionell auf einem zum Olympiapark Berlin gehörenden
Öffentliche Fläche ist nach Streichung der Ausnahmemöglichkeit nur noch als Parkplatz zu nutzen
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht dem Antragsteller angesichts der Vertragsänderung und der damit begründeten neuen Verwaltungspraxis kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28048
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