wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2005
OVG 11 S 30.05 -

Flamenco Festival in Berlin darf uneingeschränkt stattfinden

OVG Berlin-Brandenburg weist Eilantrag eines Anwohners zurück

Die auf einer Freilichtbühne des Veranstaltungszentrums Pfefferberg geplanten acht Abendveranstaltungen des 10. Flamenco Festivals Berlin können ohne Einschränkungen stattfinden. Der Eilantrag eines Anwohners gegen den von den Open-Air-Veranstaltungen ausgehenden Lärm hatte auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.

Der Anwohner sieht sich durch die Überschreitung der maßgeblichen Lärmrichtwerte, für die der Veranstalterin vom zuständigen Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, in unzumutbarer Weise in seiner Abend- und Nachtruhe beeinträchtigt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah nach der im Eilverfahren nur möglichen eingeschränkten Prüfung die Rechtmäßigkeit der erteilten Ausnahmegenehmigung zwar hinsichtlich einzelner Punkte als offen an. Die in einem solchen Fall anzustellende Interessenabwägung ging indes zu Gunsten der Veranstalterin des Festivals aus.

Denn nach Auffassung des 11. Senats sind die von dem Anwohner geltend gemachten Beeinträchtigungen nicht so gravierend, dass eine Beschränkung des Flamenco Festivals zwingend erforderlich wäre. Dabei war zu berücksichtigen, dass eine Absage oder auch nur teilweise Veränderung des Programms des lange vorbereiteten und öffentlich geförderten Festivals für die Veranstalterin einen erheblichen Imageverlust und erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge gehabt hätte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2005

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 882 Dokument-Nr. 882

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss882

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?