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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Referendarin“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2024
- OVG 4 S 23/24 -
"Compact TV"-Moderatorin: Ernennung zur Referendarin zu Recht zurückgenommen
Arglistige Täuschung schließt eine umfassende Interessenabwägung aus
Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat. Die Beamtin hatte über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie für COMPACT TV als Moderatorin gearbeitet hat. Das von ihr zunächst angerufene VG Frankfurt (Oder) hatte in seinem Beschluss Ausführungen dazu gemacht, warum diese Tätigkeit an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse.Das OVG hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Lehramtsreferendarin... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.11.2020
- 2 C 5.19 -
BVerfG zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage
Eine Rechtsreferendarin konnte eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat untersagt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch - mit der Fortsetzungsfeststellungsklage - angreifen, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben worden war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Klägerin ist muslimischen Glaubens und trägt als Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch. Im September 2014 wurde sie in Bayern zu dem im Oktober beginnenden juristischen Vorbereitungsdienst mit der Auflage zugelassen, dass "bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung (z.B. Wahrnehmung des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2020
- 10 L 1954/20 -
Corona-Pandemie: Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften im Präsenzbetrieb für Rechtsreferendare zumutbar
Schutzmaßmaßnahmen und Hygienekonzept stellen ausreichende Schutz vor Infektionsgefahr dar
Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Rechtsreferendarin, die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistet, nicht unter Hinweis auf eine Gefährdung ihrer Eltern, mit denen sie in Haushaltsgemeinschaft lebt, verlangen kann, von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft befreit zu werden.
Eine Rechtsreferendarin verlangte die Befreiung von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Mit Schreiben vom 3. September 2020 hatte der Präsident des für sie zuständigen Landgerichts die Wiedereinführung des Präsenzbetriebs und die Anwesenheit aller Rechtsreferendare in den Arbeitsgemeinschaften ab Anfang Oktober 2020... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020
- OVG 4 S 65.19 -
Zeigen rechtsextremistischer Tätowierungen begründet vorzeitige Beendigung des Lehrerreferendariats
Grobe Pflichtverletzung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Zeigt ein angehender Lehrer eine rechtsextremistische Tätowierung, so liegt darin eine grobe Verletzung der Ausbildungs- und Dienstpflichten. Wegen des damit einhergehenden fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann das Referendariat vorzeitig beendet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angehender Lehrer in Brandenburg zeigte während einer schulischen Sportveranstaltung im Juli 2018 seinen nackten Oberkörper. Dieser wies großflächige Tätowierungen auf, welche der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. So war großflächig die SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue" zu sehen. Der Schulleitung waren die Tätowierungen bekannt.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.01.2020
- 2 BvR 1333/17 -
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Eingriff in Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens war Rechtsreferendarin im Land Hessen. Sie trägt in der Öffentlichkeit ein Kopftuch. Noch vor Aufnahme der Ausbildung wurde sie durch das Oberlandesgericht mit einem Hinweisblatt darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.06.2017
- 2 BvR 1333/17 -
Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot
Auch Rechtsreferendare haben als Repräsentanten staatlicher Gewalt staatliches Neutralitätsgebot zu beachten
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgelehnt. In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchführen, keine Sitzungsvertretungen für die Amtsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungsausschusssitzung leiten. Die Beschwerdeführerin, die als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung in der Öffentlichkeit ein Kopftuch trägt, wandte sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen diese Beschränkungen und rügt vornehmlich die Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und ihrer Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens hat die deutsche und die marokkanische Staatsbürgerschaft. Als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung trägt sie in der Öffentlichkeit ein Kopftuch. Sie ist seit Januar 2017 Rechtsreferendarin im Land Hessen. Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.05.2017
- 1 B 1056/17 -
Hessen: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin im juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt
Tragen religiös konnotierter Bekleidung während Ausübung des Vorbereitungsdienstes mit Übernahme staatlicher Funktionen und Repräsentationsaufgaben verstößt gegen Neutralitätsgebot in der Justiz
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Rechtsreferendarinnen islamischen Glaubens, die während ihrer Ausbildung ein Kopftuch tragen möchten, keine Tätigkeiten ausüben dürfen, bei denen sie von Bürgerinnen und Bürgern als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden können. In der Praxis bedeutet dies insbesondere, dass Referendarinnen die ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen dürfen, sondern im Zuschauerraum der Sitzung beiwohnen können, keine Sitzungsleitung und / oder Beweisaufnahmen durchführen dürfen, keine Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungsausschusssitzungen leiten können. Mit dieser Entscheidung gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Landes Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Justiz, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. April 2017 statt, durch den die antragstellende Referendarin mit ihrem entsprechenden Eilantrag noch gegen das Land obsiegte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin trat Anfang dieses Jahres den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt am Main an. Als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung trägt sie ein Kopftuch, das Haare und den Hals bedeckt.Bereits vor Aufnahme ihres Referendardienstes hatte sie über das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Hinweisblatt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.04.2017
- 9 L 1298/17.F -
Rechtsreferendarin darf juristischen Vorbereitungsdienst mit Kopftuch antreten
Kopftuchverbot kann nicht allein durch abstrakte Gefährdung der staatlichen Neutralität gerechtfertigt werden
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes entschieden, dass eine Rechtsreferendarin islamischen Glaubens ihren juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich eventuell durchzuführender Beweisaufnahmen und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertretungen sowie der Leitung von Anhörungsausschüssen mit einem Kopftuch, das Haare und Hals bedeckt, versehen darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits trat im Januar 2017 den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt am Main an. Als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung trägt sie ein Kopftuch, das Haare und den Hals bedeckt.Schon vor Aufnahme des Referendardienstes hat sie über das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.04.2016
- 7 K 2639/14 E -
Ausbildungsschule ist als regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin anzusehen
Fahrten zur Schule lediglich mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abziehbar
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte darstellt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2012 als Lehramtsreferendarin tätig. Das zuständige Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung wies sie vom 1. Mai 2012 bis zum 31. Oktober 2013 einer bestimmten Grundschule zur schulpraktischen Ausbildung zu. Diese Schule suchte sie viermal wöchentlich auf, während sie einmal in der Woche an Ausbildungsseminaren teilnahm.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.08.2015
- 6 B733/15 -
Aufnahme in juristischen Vorbereitungsdienst kann bei wiederholter Begehung von Straftaten versagt werden
Bewerber muss Berufsbild eines Volljuristen auch von seiner Persönlichkeit her gerecht werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bei wiederholter Begehung von Straftaten über einen längeren Zeitraum versagt werden darf.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei "Die Rechte" sowie der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm", ist in der Zeit von 2004 bis 2015 insgesamt zehn Mal strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrfacher Beleidigung,... Lesen Sie mehr
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