die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rücknahme einer Ernennung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2024
- OVG 4 S 23/24 -
"Compact TV"-Moderatorin: Ernennung zur Referendarin zu Recht zurückgenommen
Arglistige Täuschung schließt eine umfassende Interessenabwägung aus
Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat. Die Beamtin hatte über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie für COMPACT TV als Moderatorin gearbeitet hat. Das von ihr zunächst angerufene VG Frankfurt (Oder) hatte in seinem Beschluss Ausführungen dazu gemacht, warum diese Tätigkeit an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse.Das OVG hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Lehramtsreferendarin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 22.11.2012
- VG 5 L 319/11 -
Rücknahme der Ernennung im Polizeidienst wegen arglistiger Täuschung zulässig
Eilantrag des früheren Leiters des Regionalkommissariats Spremberg auf Rücknahme der Ernennung erfolglos
Täuscht ein Beamter seinen Dienstherrn arglistig, so begründet dies eine Rücknahme der Ernennung des Beamten im Polizeidienst. Dies entschied das Verwaltungsgericht Cottbus.
In dem zugrunde liegenden Fall hat das Gericht im Eilverfahren die Auffassung des Landes Brandenburg bestätigt, der zuletzt als Kriminalhauptkommissar tätige Beamte habe seinen Dienstherrn vor Berufung in das Beamtenverhältnis über seine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit arglistig getäuscht. Der ehemalige Angehörige der Volkspolizei hatte zwar eine etwa einjährige Tätigkeit... Lesen Sie mehr