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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2024
- OVG 5 S 27/24 -
OVG bestätigt Sofortvollzug der Rücknahme einer Einbürgerung wegen Verschweigens der russischen Staatsangehörigkeit
Verschwiegene russische Staatangehörigkeit rechtfertigt sofortige Rücknahme der Einbürgerung
Die Rücknahme der Einbürgerung von Wladimir Sergijenko ist zu Recht für sofort vollziehbar erklärt worden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Da Sergijenko seine russische
Russische Staatsangehörigkeit vorsätzlich verschwiegen
Diese Entscheidung ist nunmehr durch das OVG bestätigt worden: Sergijenko besitze neben der von ihm angegebenen ukrainischen auch die russische
Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist unanfechtbar, im Klageverfahren ist noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergangen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34214
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