wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2024
OVG 5 S 27/24 -

OVG bestätigt Sofortvollzug der Rücknahme einer Einbürgerung wegen Verschweigens der russischen Staatsangehörigkeit

Verschwiegene russische Staatangehörigkeit rechtfertigt sofortige Rücknahme der Einbürgerung

Die Rücknahme der Einbürgerung von Wladimir Sergijenko ist zu Recht für sofort vollziehbar erklärt worden. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Da Sergijenko seine russische Staatsbürgerschaft in seinem deutschen Einbürgerungsverfahren verschwiegen hatte, widerrief die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit sofortiger Wirkung die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft. Das VG bestätigte die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung; Sergijenko habe sich seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen.

Russische Staatsangehörigkeit vorsätzlich verschwiegen

Diese Entscheidung ist nunmehr durch das OVG bestätigt worden: Sergijenko besitze neben der von ihm angegebenen ukrainischen auch die russische Staatsbürgerschaft. Bei einer Einreise im April 2023 von Russland nach Deutschland sei bei ihm neben einer größeren Menge Bargeld auch ein russischer Pass gefunden worden. Bei seiner Einbürgerung habe er nur seine ukrainische Staatangehörigkeit angegeben, seine russische Staatsangehörigkeit hingegen vorsätzlich verschwiegen. Das allein rechtfertige die sofortige Rücknahme der Einbürgerung. Zudem sei aufgrund von dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Sergijenko im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele. Bei Abwägung seiner privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung des Rücknahmebescheides überwiege das öffentliche Interesse, so dass die Rücknahme der Einbürgerung sofort wirksam sei.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist unanfechtbar, im Klageverfahren ist noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergangen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Staatsangehörigkeitsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34214 Dokument-Nr. 34214

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34214

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?