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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.03.2016
- OVG 6 B 61.15 und OVG 6 B 62.15 -
Land Berlin ist zur Gewährung von Zuschüssen an Jüdische Gemeinde verpflichtet
Jüdischer Gemeinde steht Anspruch auf Grundfinanzierung so Zuschuss zu Pensionsfonds und Zuwendung für kulturelle Betreuung zu
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat über zwei Berufungsverfahren der Jüdischen Gemeinde zu Berlin gegen das Land Berlin verhandelt und entschieden, dass das Land zur Gewährung von Zuschüssen an Jüdische Gemeinde verpflichtet ist.
Das Verfahren OVG 6 B 61.15 betrifft Ansprüche der Jüdischen Gemeinde aus dem mit dem Land
OVG bejaht Zahlungsverpflichtung des Landes Berlin
Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun im Wesentlichen bestätigt und das Land
Jüdischer Gemeinde steht dem Grunde nach auch staatlicher Zuschuss zum Pensionsfonds zu
Ebenso wie das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht des Weiteren angenommen, dass der Jüdischen Gemeinde dem Grunde nach ein staatlicher
Anspruch auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für kulturelle Betreuung ebenfalls gegeben
Schließlich hat das Oberverwaltungsgericht das Verwaltungsgericht
Bescheid zur Rückforderung von Zinsen für überzahlte staatliche Zuschüsse fehlerhaft
In dem weiteren Verfahren OVG 6 B 62.15 ist das Oberverwaltungsgericht der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis gefolgt, wonach das Land von der Jüdischen Gemeinde keine Zinsen in Höhe von rund 4,346 Mio. Euro für die Rückforderung überzahlter staatlicher Zuschüsse zum Pensionsfonds verlangen kann. Anders als das Verwaltungsgericht hat es allerdings die Geltendmachung von Zinsen nicht per se für ausgeschlossen gehalten. Der Bescheid war jedoch fehlerhaft, weil das Land das ihm zustehende Ermessen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Vorläufig weiterhin staatliche Zuschüsse in Höhe von monatlich 434.111 Euro für Jüdische Gemeinde
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 S 6.14]) - Berliner Senat muss vorerst staatlichen Zuschuss für Jüdische Gemeinde zahlen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2013
[Aktenzeichen: VG 26 L 259.13])
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Dokument-Nr. 22314
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