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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2009
- OVG 9 L 29.09 -
Konto einer Stadt kann gepfändet werden, wenn diese trotz rechtkräftigen Anspruchs Gebühren nicht zurückerstattet
OVG Berlin-Brandenburg weist Beschwerde gegen Pfändung des Kontos der Stadt Niemegk zurück
Eine Stadt muss dafür sorgen, dass sie zahlungsfähig ist. Ansonsten kann auch ihr eine Kontopfändung "blühen", wie der folgende Fall zeigt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde der
Stadt muss Gelder aus unwirksamen Abwasseranschlussbescheid zurückzahlen und verweigert die Rückzahlung
Die
Richter: Stadt muss jederzeit zahlungsfähig sein
Die hiergegen am 27. Februar 2009 erhobene und am 23. März 2009 begründete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7704
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