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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016
- VG 1 B 37.14 -
Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum rechtmäßig
Vorheriges amtsärztliches Gutachten muss von Fahrerlaubnisbehörde nicht anfordern
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem Fahrerlaubnisinhaber, der gelegentlich Cannabis konsumiert, die Fahrerlaubnis bereits dann wegen Ungeeignetheit zu entziehen ist, wenn er mit einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml Blutserum (oder mehr) am Straßenverkehr teilnimmt.
Das Gericht wies in seiner Entscheidung zudem daraufhin, dass die Fahrerlaubnisbehörde kein vorheriges amtsärztliches Gutachten anfordern muss. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handele es sich insoweit um einen "Risikogrenzwert". Der Wert markiere nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Grenze, ab der die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht mehr ausgeschlossen werden könne, so das Oberverwaltungsgericht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Bei gelegentlichem Cannabiskonsum genügt THC-Wert von über 1,0 ng/ml für Annahme der fehlenden Fahreignung
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 25.02.2016
[Aktenzeichen: 1 B 9/16]) - Cannabiskonsum führt weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum zu Führerscheinverlust
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2016
[Aktenzeichen: 9 K 1253/15 u. a.])
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Dokument-Nr. 22770
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