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Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 03.02.2009
- 1 A 21/07 -
Eltern müssen Kinder zur Schule schicken - Kein "Homeschooling"
Hausunterricht nur in besonderen Ausnahmefällen
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass Eltern keinen Anspruch darauf haben, dass ihnen das sog. Homeschooling ermöglicht wird.
Im Land Bremen besteht, wie in den übrigen Bundesländern, die allgemeine
OVG: Schulpflicht ist rechtmäßig - Staat verfolgt Bildungs- und Erziehungsziele
Die allgemeine
Kein Ausnahmefall - Keine Befreiung von der Schulpflicht
Ein besonderer Ausnahmefall, der eine Befreiung von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Bremen vom 03.02.2009
- Verletzung der Schulpflicht mehrerer Kinder stellt mehrere selbständige Straftaten dar
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.12.2008
[Aktenzeichen: 2 Ss 335/08]) - BGH: Eltern kann Sorgerecht bei Verletzung der Schulpflicht entzogen werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.09.2007
[Aktenzeichen: XII ZB 41/07, XII ZB 42/07 ]) - Erzwingungshaft für Vater zur Durchsetzung der Schulpflicht bei seinen Kindern zulässig
(Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 20.07.2006
[Aktenzeichen: 1 So 105/06])
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Dokument-Nr. 7375
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