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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 28.11.2017
- 4 Bf 24/17.Z -
Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt als Fahrzeughalter aufgrund Verkehrsverstoßes durch Mandanten rechtmäßig
Rechtsanwalt wegen Mandatsverhältnis nicht zur Offenbarung des Fahrzeugführers verpflichtet
Ist der Fahrzeughalter ein Rechtsanwalt, so muss er den Fahrzeugführer im Falle eines Verkehrsverstoßes nicht offenbaren, wenn dieser Mandant des Rechtsanwalts ist. Jedoch kann gegen den Rechtsanwalt als Fahrzeughalter die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ergehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2014 beging ein männlicher Fahrer des Fahrzeugs einer
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage ab. Der Umstand, dass sich ein Halter auf ein
Oberverwaltungsgericht bejaht Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher den Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Die Anordnung der
Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage gegen Rechtsanwalt
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 23.01.2017
[Aktenzeichen: 15 K 4679/15]
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Dokument-Nr. 26581
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