Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2023
- 7 ME 87/23 -
25-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt verkaufsoffenen Sonntag
Vorliegen eines "herausragenden Ereignisses" im Sinne von § 5 Abs. 4 NLöffVZG
Ein 25-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG einen verkaufsoffenen Sonntag, da es sich bei dem Jubiläum um ein "herausragendes Ereignis" im Sinne der Vorschrift handelt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob eine Verkaufsstelle eines Einzelhandelsbetriebs wegen des 25-jährigen Firmenjubiläums an einen Sonntag öffnen darf.
Zulässigkeit der Sonntagsladenöffnung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass ein 25-jähriges
Vorliegen eines "herausragenden Ereignisses"
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts sei in dem 25-jährigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 03.11.2023
[Aktenzeichen: 1 B 95/23]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33567
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33567
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.