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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2022
- 1 KM 661/21 OVG -
Mecklenburg-Vorpommern: OVG kippt Teile des Corona-Warnstufensystems in MV - Intensivstation-Auslastung als Kriterium gekippt
Eilantrag auf Außervollzugsetzung von Vorschriften der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern hat teilweise Erfolg
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einem gerichtlichen Eilverfahren gegen mehrere Vorschriften der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) dem Antrag teilweise stattgegeben und die betroffenen Vorschriften teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Außervollzugsetzung betrifft zum einen § 1 Abs. 2 Satz 3 Corona-LVO M-V, soweit darin die verfügbaren medizinischen Behandlungskapazitäten auf „für COVID-19-Patienten“ bezogen worden sind. Zum anderen ist die Anlage I zu § 1 Abs. 2 Corona-LVO M-V außer Vollzug gesetzt worden, soweit der Verordnungsgeber darin für das Gewichtungskriterium der „ITS-Auslastung“ auf die „für COVID-19-Patienten vorgesehenen“ ITS-Betten abgestellt und die maßgeblichen Schwellenwerte unter Verkennung der sich daraus ergebenden zusätzlichen Grundrechtsbeeinträchtigungen neu gefasst hat. Im Übrigen wurde der Antrag gegen die Vorschriften zum sog. Zwei-G-Modell abgelehnt.
Richter: Gewichtungskriterium der "ITS-Auslastung" fehlerhaft
Der Senat hat nach summarischer Prüfung den Eilantrag im Hinblick auf das für die risikogewichtete Einstufung nach der Verordnung auch zu beachtende Gewichtungskriterium der „ITS-Auslastung“ als begründet angesehen. Mit der Dritten Änderung der
Richter sehen Regelungen zum Zwei-G-Modell als rechtmäßig an
Die das sog. Zwei-G-Modell betreffenden Regelungen der §§ 1 e bis § 1 f Corona-LVO M-V sowie die in § 1 g Corona-LVO M-V bestimmten weiteren Maßnahmen hat der Senat dagegen für rechtmäßig erachtet und den Antrag insoweit abgelehnt. Die Vorschriften seien nach Ansicht des Senats verhältnismäßig und verstießen auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Die Kontaktbeschränkungen insbesondere für Ungeimpfte durch die Zwei-G-Regelungen seien als ein Baustein des Gesamtkonzeptes der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31266
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