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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 21.03.2000
- 5 A 2339/99 -
Defektes Fahrzeug darf nicht auf Behindertenparkplatz abgestellt werden
Behinderte müssen darauf vertrauen können, dass gekennzeichneter Parkraum jederzeit frei zur Verfügung steht
Ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes, defektes Fahrzeug darf auch dann abgeschleppt werden, wenn ein zum Parken Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Autohalterin ihr
Auch wenn niemand konkret am Parken gehindert wird, darf Fahrzeug abgeschleppt werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Die Stadt Essen habe das auf einem
Fahrer trifft Verpflichtung, Fahrzeug unverzüglich zu entfernen
Die Abschleppmaßnahme sei auch nicht unverhältnismäßig gewesen. Als die Bedienstete der Stadt Essen das
Das Urteil ist aus dem Jahre 2000 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verbotswidriges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz mit Ausweiskopie als Urkundenfälschung
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006
[Aktenzeichen: 1 Ss 13/06]) - Kein Dauerparken auf Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze dürfen auch von berechtigten Schwerbehinderten nicht zeitlich unbegrenzt belegt werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.1988
[Aktenzeichen: 7 A 15/88])
Jahrgang: 2000, Seite: 427 DAR 2000, 427 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2000, Seite: 310 NZV 2000, 310
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Dokument-Nr. 12717
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