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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 01.03.2023
- 5 B 167/23 -
„Dritter Weg“ muss Reichsflagge in Hilchenbach vorläufig nicht entfernen
Erforderliche Ermessenausübung unterlassen
Das Oberverwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen eine Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Stadt Hilchenbach stattgegeben, mit der dem „Dritten Weg“ die Entfernung der Reichsflagge von dem Gebäude aufgegeben wurde, in dem sich das Parteibüro befindet. Die Ordnungsverfügung darf vorerst nicht vollzogen werden.
Die Stadt war in der
OVG: Ordnungsverfügung ermessensfehlerhaft
Im Beschwerdeverfahren hat das OVG diese Entscheidung des VG Arnsberg geändert und dem Antrag des „Dritten Weges“ stattgegeben. Ob im konkreten Einzelfall aufgrund des Zeigens der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32695
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