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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 18.03.1965
- VIII A 1625/64 -
Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund exhibitionistischer Handlungen
Fahrerlaubnis erleichtert Begehung strafbarer exhibitionistischer Handlungen
Ein Exhibitionist ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, da die Gefahr besteht, dass die Fahrerlaubnis die Begehung strafbarer exhibitionistischer Handlungen erleichtert. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 1965 entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Autofahrer gegen den
Exhibitionist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet
Das Oberverwaltungsgericht Münster verwies auf eine Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts von 1937, wonach Exhibitionisten wegen ihrer Hemmungslosigkeit auf geschlechtlichem Gebiet in aller Regel das von jedem Kraftfahrer zu fordernde Verantwortungsgefühl gegenüber der Allgemeinheit nicht besitzen und grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (zt/DAR 1965, 279/rb)
Jahrgang: 1965, Seite: 279 DAR 1965, 279
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Dokument-Nr. 24293
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