wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2008
1 A 1981/07 -

Ex-Landesminister erstreitet höheres Ruhegehalt

Der ehemalige Landesminister Dr. Axel Horstmann hat vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein höheres Ruhegehalt aus seinem Ministeramt erstritten.

Der Minister a.D. stand von 1995 bis 1998 (als Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und von 2002 bis 2005 (als Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung) für insgesamt knapp über fünf Jahre im Dienst des beklagten Landes NRW.

Der Kläger begehrt eine Berechnung seines Ruhegehalts auf der Grundlage der bis zum 1. Juli 1999 geltenden Fassung des nordrhein-westfälischen Landesministergesetzes. Diese Fassung sah ab vierjähriger Ministertätigkeit einen Ruhegehaltssatz von mindestens 35 % vor. Das Innenministerium hat den Ruhegehaltssatz für den Kläger dagegen auf der Grundlage der seit 2003 geltenden Vorschrift festgesetzt, nach der der Ruhegehaltssatz 30 % beträgt.

Das Verwaltungsgericht Minden folgte weder dem Kläger noch dem Beklagten: Anwendbar sei die bis Ende 2002 geltende Fassung der Vorschrift, nach der der Ruhegehaltssatz des Klägers 31,5 % betrage. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts vertrat aber die für den Kläger günstigste Auffassung: Maßgeblich sei die zum 1. Juli 1999 geltende Fassung des Landesministergesetzes. Diese Fassung finde Anwendung auf am 1. Juli 1999 vorhandene ehemalige Mitglieder der Landesregierung. Der Kläger zähle zu diesem Personenkreis.

Der Anspruch des Klägers auf Ruhegehalt ruht, bis er das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ruhegehalt | Ruhestandsbezüge

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5593 Dokument-Nr. 5593

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5593

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?