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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2021
- 12 B 1277/21 -
Kein Betreuungsanspruch ohne Nachweis einer Masernschutzimpfung oder einer Kontraindikation
Impfunverträglichkeit durch keine medizinisch anerkannte Testung bzw. Diagnostik nachgewiesen
Einem dreijährigen Kind kann der Zugang zu einer Kindertageseinrichtung verwehrt werden, wenn die nach dem Infektionsschutzgesetz für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen erforderliche Masernschutzimpfung oder eine entsprechende Kontraindikation nicht hinreichend nachgewiesen ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.
Dem antragstellenden dreijährigen Jungen war trotz eines wirksamen Betreuungsvertrags der Besuch einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Erkelenz verwehrt worden, weil seine Eltern für ihn weder einen Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern noch ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische
OLG: Erhebliche Zweifel an Beweiswert des Attestes
Zur Begründung hat das OLG im Wesentlichen ausgeführt: Der erforderliche Nachweis über eine
Regelung auch nicht offensichtlich verfassungswidrig
Die maßgebliche Regelung des Infektionsschutzgesetzes ist auch nicht in einer Weise offensichtlich verfassungswidrig, dass ihre Nichtanwendung im Eilverfahren in Betracht kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in seinem Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 -, betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Nachweises über eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31012
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