Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2020
- 13 B 1368/20 -
Keine Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule ohne Vorlage einer aussagekräftigen ärztlichen Bescheinigung
Attest muss zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen konkret benennen
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde zurückgewiesen, mit der zwei Schüler aus Bocholt eine vorläufige Befreiung von der Maskenpflicht während ihres Aufenthalts in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände erlangen wollten.
Die Coronabetreuungsverordnung sieht unter anderem vor, dass alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine
Schulleitung lehnte Befreiung von der Maskenpflicht ab
Die Antragsteller sind
OLG: Vorliegen medizinischen Gründen nicht glaubhaft gemacht
Den Eilantrag der Antragsteller lehnte das Verwaltungsgericht Münster ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Antragsteller das Vorliegen von medizinischen Gründen, die eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer
Zu erwartende gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen konkret benannt werden
Aus dem Attest müsse sich regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer
Angeführten Beeinträchtigungen stellen keine medizinischen Gründe im Sinne des Befreiungstatbestandes dar
Diese Anforderungen erfüllten die vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen ersichtlich nicht. Unabhängig davon stellten die angeführten allgemeinen Beeinträchtigungen auch keine medizinischen Gründe im Sinne des Befreiungstatbestandes dar, weil sie als Folgen einer langen Tragedauer im Grundsatz bei allen Schülerinnen und Schülern auftreten könnten. Die Erteilung einer Befreiung verlange nach Sinn und Zweck der Coronabetreuungsverordnung aber grundsätzlich über diese allgemeinen Beeinträchtigungen hinausgehende physische und/oder psychische Erkrankungen, die in der Person des jeweiligen Antragstellers begründet seien.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29232
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29232
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.