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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2010
- 14 A 1847/09 -
OVG: Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler zulässig
Bestand der Rottweiler soll im Gemeindegebiet verringert werden
Wer Besitzer des Hundetyps Rottweiler ist, der darf davon ausgehen, dass die Hundesteuer erhöht wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatten die Kläger sich als Hundehalter gegen die erhöhte Besteuerung ihrer
Gericht: Satzungsgeber darf von einer abstrakten Gefährlichkeit des Hundetyps Rottweiler ausgehen
Das Gericht hat im Wesentlichen ausgeführt, dass der Satzungsgeber von einer abstrakten Gefährlichkeit des Hundetyps
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ ra-online
- Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig
(Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009
[Aktenzeichen: 2 S 1619/08]) - Verwaltungsgericht Münster bestätigt erhöhte Hundesteuer für Rottweiler
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.08.2007
[Aktenzeichen: 9 K 3426/04]) - Pauschal erhöhter Steuersatz für sog. Kampfhunde in Frankfurt am Main unzulässig
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.12.2006
[Aktenzeichen: 5 UE 3545/04])
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Dokument-Nr. 10431
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