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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.03.2017
- 15 A 1330/15, 15 A 1675/15 und 15 A 2465/15 -
Grundgebühr für alle Studierenden der FernUniversität Hagen rechtswidrig
Hochschulabgabengesetzes NRW lässt Erhebung der Grundgebühr nicht zu
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die von der FernUniversität Hagen von allen Studierenden erhobene Grundgebühr nicht vom Gesetz gedeckt und damit rechtswidrig ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte FernUniversität Hagen hatte im Jahr 2013 eine
Infrastrukturvorhaltekosten nicht von Gebühr gemäß Hochschulabgabengesetz erfasst
Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen führte in der Urteilsbegründung aus, dass § 6 Sätze 1 und 2 des Hochschulabgabengesetzes NRW die Erhebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 24042
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