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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2009
- 16 B 1610/08 -
Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat nicht
Bekämpfung des sog. Führerscheintourismus
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die deutschen Behörden bei mangelnder Fahreignung eine später erteilte EU-Fahrerlaubnis entziehen dürfen, wenn offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz im Führerschein eingetragen ist.
Das Oberverwaltungsgericht gab damit in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - wie zuvor das Verwaltungsgericht Düsseldorf - dem Landrat des Kreises Mettmann (Antragsgegner) Recht. Dieser hatte dem im Rheinland (zunächst in Düsseldorf, dann in Haan) ansässigen deutschen Antragsteller untersagt, von seiner polnischen
Sachverhalt
Dem Antragsteller war die deutsche
OVG Nordrhein-Westfalen beruft sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs
Mit seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 habe der Europäische Gerichtshof der Beachtung des in der europäischen Führerscheinrichtlinie aufgestellten Wohnsitzerfordernisses eine zentrale Rolle für die Bekämpfung des sog.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 14.01.2009
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Dokument-Nr. 7266
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