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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2020
- 17 B 1148/20 -
Keine Niederlassungserlaubnis für Langstrecken-Rindertransporte nach Syrien
Rinderexporte nach Syrien bis auf Weiteres nicht erlaubt
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2020 entschieden, dass ein syrischer Antragsteller keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis hat, um eine selbständige Tätigkeit im Zusammenhang mit behaupteten Langstrecken-Rindertransporten auszuüben.
Der in Essen wohnhafte Antragsteller hatte geltend gemacht, er sei - unter anderem veranlasst durch eine Ausschreibung des syrischen Staates - in den Jahren 2017 bis 2018 als Käufer der Tiere bzw. Vermittler von Transporten (auch) trächtiger Rinder von Niedersachsen nach
Darlegung des Sachverhalts wenig glaubhaft
Das OVG hat zur Begründung ausgeführt, der Antragsteller habe schon nicht hinreichend dargelegt, welche konkrete geplante selbständige Tätigkeit er im Zusammenhang mit den behaupteten Langstrecken-Rindertransporten bereits erfolgreich verwirklicht haben wolle. Es fehle an der Vorlage eines stimmigen, überarbeiteten und den
Rinderexport in Drittländer derzeit nicht erlaubt
Gegen eine künftige erfolgreiche Durchführung von Langstrecken-Rindertransporten von Niedersachsen nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29376
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