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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2013
- 19 B 1042/13 -
Katholische Bekenntnisgrundschule darf muslimischen Schulanfänger ablehnen
Bekenntnisgrundschule darf Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten abhängig machen
Die katholische Bonifatius-Grundschule der Stadt Paderborn darf die Schulaufnahme eines muslimischen Schulanfängers ablehnen, weil seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern. Mit diesem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich die Eltern bei der Schulanmeldung im November geweigert, den im Anmeldebogen vorformulierten ausdrücklichen Wunsch nach einer Teilnahme am
Schulleiter darf Aufnahme bekenntnisfremder Schüler an Verpflichtungen knüpfen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellte klar, dass der Schulleiter einer Bekenntnisgrundschule die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung seiner Eltern mit der Teilnahme am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 16701
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