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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.09.2020
- 19 E 477/20 -
Schulausschluss nach Schlägerei rechtwidrig
Ordnungsmaßnahme der Schule unverhältnismäßig
Ein Schüler, der von einem Mitschüler tätlich angegriffen wurde und sich mit einem Faustschlag zur Wehr setzte, der zu einer lebensgefährlichen Verletzung des Mitschülers führte, durfte wegen dieses Vorfalls nicht von der Schule entlassen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der seinerzeit 14 Jahre alte
VG lehnte Antrag mangels hinreichender Erfolgsaussicht ab
Gegen die von der Gesamtschule wegen des Vorfalls verfügte Entlassung erhob der
Rechtsschutzbedürfnis besteht trotz Schulwechsel weiter
Die Schulentlassung habe sich nicht dadurch erledigt, dass der
Schulentlassung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig
Die Ordnungsmaßnahme sei unverhältnismäßig und daher
Keine tatsächlichen Erkenntnisse für gravierendes Fehlverhalten
Allerdings sei im Interesse des Schulfriedens von einem
Ordnungsmaßnahme wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung der Schule ermessensfehlerhaft
Zudem sei die Ordnungsmaßnahme ermessensfehlerhaft, weil sie auf einer in wesentlicher Hinsicht unvollständigen Tatsachengrundlage beruhe. Die Schule habe den tatsächlichen Hergang der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
- , Urteil vom 24.09.2020
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Dokument-Nr. 29228
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