wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2006
20 B 31/06.AK  -

Keine sofortige Schließung des Flughafens Weeze-Laarbruch

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag eines Anwohners des Flughafens Weeze-Laarbruch auf Stilllegung des Flughafens trotz erfolgreicher Klage abgelehnt.

Der Betreiberin des Flughafens hatte die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2001 die Genehmigung erteilt, den ehemaligen Militärflugplatz als zivilen Verkehrsflughafen zu nutzen. Den gegen diese Genehmigung gerichteten Klagen der Gemeinde Bergen (Niederlande) und von insgesamt 16 Privatpersonen, darunter dem jetzigen Antragsteller, hatte der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 03.01.2006 stattgegeben. Die Revision gegen diese Urteile hatte das Gericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht haben sowohl die Bezirksregierung Düsseldorf wie auch die Flughafenbetreiberin in den vier von ihnen verlorenen Klageverfahren Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht, sofern es ihr nicht abhilft, d.h. die Revision zulässt, in Kürze dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen wird.

Mit seinem am 08.01.2006 beim Oberverwaltungsgericht eingegangenen Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner (erfolgreichen) Klage gegen die Flughafengenehmigung wiederherzustellen, wollte der Antragsteller praktisch die Stilllegung des Flughafens noch vor einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden und damit vor einem rechtskräftigen Abschluss der Klageverfahren erreichen. Diesen Antrag hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o. g. Beschluss abgelehnt.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Dem Interesse des Antragstellers an einer Beschränkung der Ausnutzung der streitigen Genehmigung schon für die Zeit der Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem stattgebenden Urteil vom 03.01.2006 stehe ein nachvollziehbares Interesse der Flughafenbetreiberin gegenüber. Dieses bestehe darin, dass ihr nicht durch einen sofortigen völligen oder weitgehenden Stillstand des Betriebs ihres Flughafens von vornherein jeder Vorteil aus einer möglichen gerichtlichen Anerkennung der Rechtmäßigkeit der ihr erteilten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht zunichte gemacht oder wesentlich erschwert werde. Hinter diesem Interesse der Flughafenbetreiberin müsse das Interesse des Antragstellers zurück treten. Der Lärm infolge des Flugverkehrs im gegenwärtigen tatsächlichen Umfang sei hinnehmbar. Die Befürchtung des Antragstellers, in der Zeit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens könnte sich der Betrieb nachhaltig verstärken und verfestigen, sei derzeit grundlos.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Luftverkehrsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Flughafenschließung | Stilllegungsverfügung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2171 Dokument-Nr. 2171

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?