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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2008
- 20 D 5/06.AK, 20 D 13/06.AK -
Keine Änderung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf
Flughafennachbarn scheitern erneut vor Gericht
Das Oberverwaltungsgericht hat die beiden Klageverfahren (von 31 Privatpersonen einerseits und der Stadt Krefeld andererseits) gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf beendet, die nach einem andere Verfahren abschließenden Urteil aus Mai 2007 (vgl. Flughafen Düsseldorf: Nachbarklage gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung abgewiesen) noch verblieben waren. Wie in jenem inzwischen nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftigen Urteil wurden auch diese Klagen abgewiesen.
In Kenntnis des Urteils des Senats, nach dem das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die angegriffene Änderung der
Gericht: Flughafen Düsseldorf ist von besonderer Bedeutung
Der Senat gelangte daher wiederum zu der Anerkennung der Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für das Verkehrsgeschehen im Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr, die die Änderung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG NOrdrhein-Westfalen vom 27.08.2008
- Teilerfolg für Nachbarn des Düsseldorfer Flughafens
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.2006
[Aktenzeichen: Az.: 20 B 156/06, 20 B 2165/05.AK ]) - Flughafen Düsseldorf: Nachbarklage gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung abgewiesen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2007
[Aktenzeichen: 20 D 128/05.AK, 20 D 133/05.AK, 20 D 136/05.AK, 20 D 137/05.AK, 20 D 138/05.AK, 20 D 139/05.AK])
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Dokument-Nr. 6602
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