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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2021
- 21 B 1162/20 -
OVG Nordrhein-Westfalen stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme
Das Oberverwaltungsgericht hat die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn ausgesetzt.
Mit dieser
OVG setzt Vollziehung der Allgemeinverfügung aus
Nunmehr hat das Oberverwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Beschwerde eines privaten Unternehmens aus Aachen, das auch andere Messsysteme vertreibt, die Vollziehung der
Verfügbare intelligente Messsysteme erfüllen gesetzlichen Anforderungen nicht
Die
Weitere Beschwerdeverfahren anhängig
Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren (Klage gegen die Allgemeinverfügung) ist noch beim Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 9 K 3784/20 anhängig. Zudem sind bei 21. Senat noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern (insbesondere Stadtwerken) anhängig, in denen der Senat in Kürze entscheiden wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29951
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