Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.07.2017
- 3 A 2748/15 -
Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall
Für Anerkennung als Dienstunfall muss das Ereignis örtlich und zeitlich bestimmbar sein
Das Oberverwaltungsgericht hat im Fall eines Polizeibeamten aus dem Rheinland entschieden, dass dieser keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall durch das Land hat.
Im zugrunde liegenden Fall versah der Kläger am 14. September 2013 Nachtdienst. Vor Beginn der Dienstschicht duschte er. Dabei stellte er an seinem Körper keine Besonderheiten fest. Während der Dienstschicht wurde er Zeuge, wie ein Pkw von der Fahrbahn der A 3 abkam und erst in einem dicht bewachsenen Gebiet zu liegen kam. Der Kläger eilte dem Fahrer zu Fuß durch den Bewuchs zu Hilfe. Anschließend hielt er sich noch länger in der Nähe auf. Beim Duschen nach dem Nachtdienst stellte der Kläger eine Verdickung im hinteren Steißbeinbereich fest, ohne dieser besondere Bedeutung beizumessen. Erst am 18. September 2013 entdeckte er eine Zecke im Steißbeinbereich. Das Polizeipräsidium Köln lehnte die
Örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Einsatz und Zeckenstich konnte nicht eindeutig geklärt werden
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Berufung des Klägers wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zurück. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass das Ereignis "Zeckenstich" im vorliegenden Einzelfall nicht örtlich und zeitlich bestimmbar sei, wie es für eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 3 K 6594/14]
- Posttraumatische Belastungsstörung durch Lesen eines Schreibens der Personalakte ist kein Dienstunfall
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 11.12.2014
[Aktenzeichen: 1 K 1161/13]) - Toilettenbesuch eines Beamten im Dienstgebäude steht unter Dienstunfallschutz
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.11.2016
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 17.16])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24576
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24576
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.