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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.01.2017
- 4 A 3244/06 -
NRW: Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter bedarf keiner glücksspielrechtlichen Erlaubnis
OVG NRW erklärt private Vermittlung von Sportwetten derzeit auch ohne Erlaubnis für zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter in NRW derzeit keine glücksspielrechtliche Erlaubnis voraussetzt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits, ein privater Wettvermittlungsbetrieb, hatte vor vielen Jahren die Erteilung einer
Für Konzessionserteilung zuständiges Land Hessen hat bis heute keinem privaten Wettanbieter benötigte Konzession erteilt
Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens war der
OVG: Klägerin kann Fehlen einer Erlaubnis nicht entgegen gehalten werden
Das Oberverwaltungsgericht begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass wegen des Anwendungsvorrangs des Europarechts der Vermittlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 1 K 1030/05]
- Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war europarechtswidrig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 8 C 10.12, BVerwG 8 C 12.12 und BVerwG 8 C 17.12]) - Sportwettenangebot eines englischen Unternehmens ist ungenehmigt, aber dennoch zulässig
(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 08.10.2012
[Aktenzeichen: 9 U 73/11])
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Dokument-Nr. 23774
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