wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2015
5 B 908/15 -

"Kuttenverbot" zum Zwecke der Gefahrenabwehr auf Kirmes gerechtfertigt

OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt "Kuttenverbot" auf der Cranger Kirmes

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das von der Stadt Herne angeordnete sogenannte "Kuttenverbot" auf der Cranger Kirmes 2015 bestätigt.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Stadt Herne das Tragen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen und Schriftzeichen von bestimmten "Rockergruppierungen" (u. a. "Bandidos MC", "Hells Angels MC", "Satudarah MC", "Freeway Riders MC") auf dem Kirmesgelände während der Öffnungszeiten des Volksfestes untersagt. Der Antragsteller, ein Mitglied des Motorradclubs "Freeway Riders MC" blieb mit seinem hiergegen gerichteten Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ohne Erfolg (vgl. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 03.08.2015 - 16 L 1495/15 -).

Gericht verweist auf Gefahr der Provokation rivalisierender Rockergruppen durch Tragen von Kutten

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte diese Entscheidung. Nach Auffassung des Gerichts sind auf der Grundlage der polizeilichen Lageeinschätzung hinreichende Anhaltspunkte für die spontane Begehung von Gewaltdelikten auf der Cranger Kirmes gegeben, wenn dort um Gebietsansprüche und Einflussbereiche rivalisierende "Rockergruppierungen" aufeinandertreffen, die sich durch das Tragen ihrer "Kutten" gegenseitig provozieren. Vorfälle in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass auch die "Freeway Riders" bereit seien, sich an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit rivalisierenden Clubs zu beteiligen. Angesichts der betroffenen Schutzgüter - Leib und Leben von Menschen - und der Vielzahl von Kirmesbesuchern auf engstem Raum könnten im Zuge von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten "Rockergruppierungen" immer auch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Das Interesse des Antragstellers, die Cranger Kirmes mit seiner "Kutte" besuchen zu können, müsse jedenfalls im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung gegenüber dem entgegenstehenden öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Gewalttaten zurückstehen.

Urteil des BGH über Unzulässigkeit eines pauschalen Kutten-Verbots steht Entscheidung des OVG nicht entgegen

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur mangelnden Strafbarkeit des Tragens von "Rocker-Kutten" stehe dem verhängten "Kuttenverbot" nicht entgegen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass das "Kuttenverbot" zum Zwecke der Gefahrenabwehr unabhängig davon angeordnet werden könne, ob das Tragen dieser Kleidungsstücke einen Straftatbestand verwirkliche.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21417 Dokument-Nr. 21417

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21417

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?