wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2022
6 A 2601/20 -

Näheverhältnis einer Lehrkraft zu einem labilen Schüler rechtfertigt Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe

Suggerieren einer freundschaftlichen Beziehung und erhebliche psychische unter Drucksetzung

Schreibt eine Lehrkraft einem labilen Schüler eine Vielzahl von Textnachrichten, in denen sie eine freundschaftliche Beziehung suggeriert und den Schüler erheblich psychisch unter Druck setzt, so liegt eine schwerwiegende Verletzung der Kernpflichten einer Lehrkraft vor. Dies rechtfertigt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 wurde eine an einer Förderschule in Nordrhein-Westfalen beschäftigte Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen. Hintergrund dessen war ein Näheverhältnis zu einem psychisch labilen Schüler. Sie schrieb ihm von Oktober 2014 bis Dezember 2014 und April 2015 und Juni 2015 zahlreiche Textnachrichten über WhatsApp. Durch die Nachrichten suggerierte sie dem Schüler eine freundschaftliche Beziehung. Sie bedrängte ihn zudem mit ihren eigenen Problemen und Befindlichkeiten und setzte ihn psychisch etwa durch das Erzeugen von Schuldgefühlen und das Aufbürden von Verantwortungen erheblich unter Druck. Gegen die Entlassungsverfügung erhob die Lehrerin Klage. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage ab. Nunmehr beantragte die Lehrerin die Zulassung der Berufung.

Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Die Entlassungsverfügung sei rechtmäßig. Die Lehrerin habe vorsätzlich die ihr gebotene Distanz zu dem Schüler über mehrere Monate nicht eingehalten. Es liege eine nachhaltige und schwerwiegende Verletzung von Kernpflichten einer Lehrkraft vor. Für einen Lehrer bestehe im Rahmen des Bildungsauftrags der Schule die Pflicht, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu schützen. Dagegen habe die Lehrerin verstoßen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 17.08.2020
    [Aktenzeichen: 5 K 1567/19]
Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Schulrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32384 Dokument-Nr. 32384

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32384

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Dennis Langer schrieb am 28.11.2022

Wozu müssen Lehrer oder Professoren überhaupt Beamte sein? Manche sollen es sich ja auf ihrem Beamtenposten recht bequem machen, worunter folglich die Leistungsbereitschaft und letztlich auch die Qualität der Lehre leidet.

Ingrid Okon schrieb am 28.11.2022

das war vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht. Mit Pädagogik hat dieses Verhalten nichts zu tun.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?