Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018
- 8 B 233/18 -
Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter
Feststellung des Fahrzeugführers nicht mehr möglich
Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde mit einem Fahrzeug im Mai 2017 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Da die Identität des Fahrzeugführers nicht festgestellt werden konnte und die Fahrzeughalterin erst nach Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist den Fahrer offenbarte, konnte die begangene Ordnungswidrigkeit nicht geahndet werden. Die zuständige Behörde ordnete daher gegen die Fahrzeughalterin eine
Zulässige Fahrtenbuchauflage nach Verjährungseintritt
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 02.02.2018
[Aktenzeichen: 18 L 4691/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 267 NJW-Spezial 2018, 267 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2018, Seite: 342 NZV 2018, 342
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26938
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26938
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.