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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2018
- 8 B 548/18 und 8 B 865/18 -
Abgasskandal: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet
Geplantes zivilrechtliches Vorgehen gegen Hersteller kein Grund für Verweigerung des Software-Updates
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Halter von Dieselfahrzeugen, deren Fahrzeuge mit einer unzulässigen, zur Abgasmanipulationen führenden Abschalteinrichtung ausgestattet sind, zum Software-Update verpflichtet sind.
Die beiden Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens sind jeweils Halter eines Audi, der mit einem
Fahrzeuge müssen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen geltende Emissionswerte einhalten
Die Anträge der beiden Fahrzeugbesitzer auf einstweiligen Rechtsschutz hatten weder beim Verwaltungsgericht noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass das Gericht nicht der Auffassung der Antragsteller folge, dass die sofortige Durchsetzung des Software-Updates nicht geboten sei, weil das einzelne Fahrzeug nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung beitrage. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sei der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalte. Emissionsbegrenzende Maßnahmen bedürften zu ihrer Wirksamkeit einer gleichmäßigen Anwendung. Nur so sei die angestrebte Minderung der Gesamtemissionen garantiert, die gleichzeitig zur Minderung der Immissionswerte im Einwirkungsbereich beitrage.
Etwaigen Beweisverlusten für Zivilprozesse kann durch selbstständiges Beweisverfahren vorgebeugt werden
Auch könne der Halter eines betroffenen Fahrzeugs das Aufspielen des Software-Updates grundsätzlich nicht unter Hinweis darauf verweigern, dass er wegen des Einbaus der Abschalteinrichtung zivilrechtlich gegen den Verkäufer oder Hersteller vorgehe. Insbesondere könne etwaigen Beweisverlusten durch ein selbstständiges Beweisverfahren vorgebeugt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Fahrzeuginhaber muss Software-Update an Dieselfahrzeug durchführen lassen
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2018
[Aktenzeichen: 18 L 854/18]) - Abgasskandal: Betriebsuntersagung eines Dieselfahrzeugs nach verweigerter Durchführung eines Software-Updates rechtmäßig
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[Aktenzeichen: 8 K 1962/18])
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Dokument-Nr. 26325
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