wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.05.2021
9 A 1489/20.A , 9 A 570/20.A -

Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden

OVG Nordrhein-Westfalen gibt zwei Berufungen des BAMF statt

Jesiden aus dem Distrikt Sindjar im Irak haben keinen generellen Anspruch auf eine Flüchtlings­anerkennung, weil ihnen derzeit keine Verfolgung als Gruppe durch den Islamischen Staat (IS) mehr droht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht in zwei Asylverfahren grundsätzlich geklärt und anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben. Die Rechtsprechung der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte war in dieser Frage, die sich in einer Vielzahl von Fällen stellt, bisher uneinheitlich.

Geklagt hatten in den Asylverfahren eine 19-jährige Jesidin aus dem Irak, die derzeit in Solingen lebt, und ein alleinstehender 23-jähriger Mann aus Mülheim. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihnen wegen einer Verfolgung der Gruppe der Jesiden im Sindjar (Provinz Ninive) durch den IS die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen muss. Dagegen richteten sich die vom Oberverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Berufungen des BAMF, die nun Erfolg hatten.

Keine menschenrechtswidrige Situation in Kurdistan

Nach Auffassung des VG ist eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit der Kläger zur Gruppe der Jesiden ist nicht anzunehmen. Sie sind zwar 2014 vor einer drohenden Verfolgung wegen ihrer Religion durch den IS aus ihrer Heimat geflohen. Derzeit sprechen allerdings stichhaltige Gründe gegen eine erneute Verfolgung der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Sindjar durch den IS. Die tatsächlichen Verhältnisse im Irak und auch die Sicherheitslage im Distrikt Sindjar haben sich maßgeblich verändert. Der militärisch besiegte IS ist zwar als terroristische Organisation weiterhin aktiv, aber nicht in einem Ausmaß, dass jedem Angehörigen der Gruppe der Jesiden im Sindjar aktuell die Gefahr von Verfolgungsmaßnahmen droht.

Kein Anspruch auf subsidiären Schutzstatus

Individuelle Verfolgungsgründe hatten die Kläger nicht geltend gemacht. Sie können auch nicht den subsidiären Schutzstatus beanspruchen. Der Senat hat insbesondere eine Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Distrikt Sindjar verneint. Die Sicherheitslage ist nicht so einzuschätzen, dass praktisch jede Zivilperson in dem Gebiet in Gefahr ist, Opfer eines Gewaltakts zu werden.

Anspruch auf Abschiebungsschutz wegen sonstiger Gefahren nach Einzelfall zu entscheiden

Ob Jesiden aus dem Sindjar wegen sonstiger Gefahren nationalen Abschiebungsschutz beanspruchen können, lässt sich nicht generell, sondern nur anhand der Umstände in jedem Einzelfall beantworten. Während die 19-Jährige bereits vom BAMF nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen hatte, hat das Oberverwaltungsgericht diesen dem Kläger versagt. Die humanitäre Situation ist jedenfalls in der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak nicht menschenrechtswidrig, wo der 23-Jährige Schutz finden könnte. Ob der vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglose Kläger tatsächlich in den Irak abgeschoben wird, entscheidet die örtliche Ausländerbehörde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30256 Dokument-Nr. 30256

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30256

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?