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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.10.2009
- 2 A 10243/09.OVG -
Bibliothek ist nicht zur Abnahme von Druckwerken eines Verlegers verpflichtet
Private Interessen des Verlegers durch Ablieferungspflicht nicht geschützt
Ein Verleger hat keinen Anspruch auf Abnahme seiner Druckwerke als sogenannte Pflichtexemplare durch die zuständige Bibliothek. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger reproduziert Landkarten und Stadtplänen aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Er übersandte der Stadtbibliothek Trier Teile eines "Böhmen- und Mährenatlas" sowie historische Stadtpläne im Rahmen der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung von Verlegern, der zuständigen Bücherei von jedem Buch ein
Keinen Anspruch auf Entgegennahme von Werken
Zwar seien Verleger grundsätzlich verpflichtet, von jedem Druckwerk ein Exemplar an die zuständige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2009
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 8708
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