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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2008
- 2 A 10262/08.OVG -
Weniger Pension für Beamten wegen nicht auf Dienstunfall beruhender Dienstunfähigkeit rechtmäßig
Dienstunfall ist nicht dem Dienstherrn zurechenbar
Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden ist, muss einen Abschlag von seiner Pension hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Vermessungsbeamte wurde im Alter von 53 Jahren wegen
Gesetzgeber durfte einen Pensionsabschlag einführen
Der Gesetzgeber habe einen Pensionsabschlag für die Beamten einführen dürfen, die nicht bis zum Erreichen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 10.04.2008
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Dokument-Nr. 5880
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