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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2011
- 2 A 10333/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Kein Ehrensold für früheren ehrenamtlichen Stadtbürgermeister
Ehrensold bei gleichzeitiger Tätigkeit als hauptamtliche Bürgermeister gemäß des Ehrensoldgesetzes ausgeschlossen
Ein früherer ehrenamtlicher Bürgermeister erhält nach der derzeit geltenden Fassung des Ehrensoldgesetzes keinen Ehrensold, wenn er zu irgendeiner Zeit hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde war. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war vom 1. Juli 1982 bis 31. Dezember 2001 hauptamtlicher
Durch Ehrensold soll ehrenamtliches Engagement anerkannt werden und Ausgleich für Einbußen im Berufsleben bieten
Zwar erfülle der Kläger die Voraussetzungen für die Zahlung von Ehrensold, weil er mehr als zehn Jahre ehrenamtlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 11842
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