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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.06.2008
- 2 B 10613/08.OVG -
Kein Aufnahmeanspruch hessischer Schüler an Mainzer Gymnasien
Rheinland-pfälzisches Schulgesetz gibt nur rheinland-pfälzischen Schülern Anspruch auf Schulbesuch
Ein in Hessen wohnhafter Schüler hat keinen Anspruch auf Aufnahme in ein staatliches Gymnasium in Mainz. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Ein Schüler mit hessischem
Schulbesuch muss nur Landeskindern ermöglicht werden
Das rheinland-pfälzische Schulgesetz enthalte eine gesetzliche Verpflichtung aller Kinder und Jugendlicher, die in Rheinland-Pfalz ihren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008
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Dokument-Nr. 6305
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