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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.05.2007
- 6 B 10118/07.OVG -
Rheinland-Pfalz: Private Wettbüros bleiben verboten
Verbraucherschutz und die Betrugsvorbeugung rechtfertigten die Beschränkung
In Rheinland-Pfalz bleiben private Wettbüros weiterhin verboten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hält auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil v. 06.03.2007 - C-338/04, C-359/04, C-360/04 -) an seiner bisherigen Auffassung fest, dass private Wettbüros keine
Der Entscheidung lag eine Untersagungsverfügung zugrunde, mit der die Stadtverwaltung Wörth ein privates Wettbüro geschlossen hat. Dies sei zur Bekämpfung der Wettgefahren zulässig, nachdem das Ministerium der Finanzen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die das Monopol für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/07 des OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 4229
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