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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.2011
- 7 A 10010/11.OVG und 7 A 10011/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in Speisegaststätten ist einzuhalten
Anbieten vollständiger Mahlzeiten oder zeitliches "Splitten" einer Gaststätte in Raucher- und Nichtraucher-Gaststätte mit Nichtraucherschutzgesetz nicht vereinbar
Speisen wie Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln oder Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse können nicht als einfach zubereitete Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes angesehen werden. Darüber hinaus verstößt es gegen das Nichtraucherschutzgesetz, eine Gaststätte über die Mittagszeit als Nichtraucher-Speisegaststätte und anschließend als Rauchergaststätte zu führen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Betreiber des ersten Verfahrens bietet in seiner so genannten Einraum-Gaststätte Speisen wie Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln oder Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse und vergleichbare Mahlzeiten an. Die Stadt Bad Kreuznach forderte ihn auf, das
Angebotene Speisen sich nicht als einfach zubereitete Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes anzusehen
Die Stadt habe den Gaststättenbetreiber zu Recht aufgefordert, in seiner
Bistro in der Mittagszeit als Nichtraucher-Speisegaststätte, im Anschluss als Rauchergaststätte genutzt
Die Klägerin des anderen Verfahrens ist Inhaberin eines Bistros. Sie betreibt die
Zeitliches "Splitten" einer Gaststätte unzulässig
Es sei nicht zulässig, dieselbe
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- VerfGH Saarland: Absolutes Rauchverbot ist verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 28.03.2011
[Aktenzeichen: Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10]) - OLG Koblenz: Vollständige Mahlzeiten in Rauchergaststätte verstoßen gegen Nichtraucherschutzgesetz
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.01.2010
[Aktenzeichen: 2 SsBs 120/09]) - VG Stuttgart: Rauchverbot gilt auch in Gaststätten auf zwei Etagen
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2009
[Aktenzeichen: 4 K 3374/09])
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Dokument-Nr. 11715
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