wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2007
7 A 11437/06.OVG -

Oberhaupt der Vereinigungskirche darf nach Deutschland einreisen

Keine erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Das gegen Herrn Sun Myung Mun, den Gründer der weltweiten Vereinigungskirche, und seine Ehefrau ausgesprochene Einreiseverbot ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund einer Klage der Vereinigungskirche.

Herr Mun ist Gründer und Oberhaupt der Vereinigungskirche. Anlässlich einer Veranstaltung in Frankfurt am Main, bei der er einen Vortrag mit dem Titel „Die wahre Familie und ich” halten sollte, schrieb die Grenzschutzdirektion (heute Bundespolizeidirektion) Koblenz die Eheleute Mun nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen zur Einreiseverweigerung aus. Begründet wurde dies damit, dass die Mun-Bewegung zu den so genannten Jugendsekten und Psychogruppen zähle, von denen Gefährdungen für junge Menschen ausgehen könnten. Die gegen das Einreiseverbot erhobene Klage blieb zunächst erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hob aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der Vereinigungskirche das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts wegen Verletzung des Rechtes auf freie Religionsausübung auf (Beschluss v. 24.10.2006, BvR 1908/03). Nach erneuter mündlicher Verhandlung stellte das Oberverwaltungsgericht nunmehr die Rechtswidrigkeit des Einreiseverbotes fest.

Dem Pastoralbesuch der Eheleute Mun komme nach dem Selbstverständnis der Vereinigungskirche eine zentrale religiöse Bedeutung zu. Deshalb könne sie sich auf die Religionsfreiheit berufen. Dieses Grundrecht sei durch das Einreiseverbot verletzt, weil hierfür weder die Voraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommen noch des deutschen Aufenthaltsrechts vorlägen. Nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen habe die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung grundsätzlich eine Einreisesperre in allen 26 Schengen-Staaten zur Folge. Die Einreise dürfe nur bei erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit verweigert werden. Solche Gefahren, gingen vom Besuch der Eheleute Mun jedoch nicht aus. Wegen des hohen Gewichts der Religionsfreiheit dürfe die Einreise des Ehepaar Muns auch nicht aufgrund des deutschen Aufenthaltsgesetzes verboten werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 04.05.2007

Aktuelle Urteile aus dem Grundrechte | Kirchenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einreise | Religionsfreiheit | Sekte | Verbot der ... | Verbot des ...

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4186 Dokument-Nr. 4186

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4186

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?