Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.12.2018
- 7 B 11152/18.OVG -
"Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
Leugnung der Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die den Widerruf einer Waffenbesitzkarte rechtfertigt, regelmäßig dann anzunehmen ist, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die "Reichsbürgerbewegung" hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt. Denn dies begründet Zweifel an der Rechtstreue und infolgedessen wird das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört.
Im zugrunde liegenden Fall widerrief die Waffenbehörde des zuständigen Landkreises die den Antragstellern erteilten Waffenbesitzkarten mit der Begründung, dass seien waffenrechtlich
Befolgung der Regelungen des Waffengesetzes bei Leugnung der Existenz und Legitimation der BRD nicht ausreichend sichergestellt
Das Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen eingelegte Beschwerde zurück. Die in den Schreiben der Antragsteller zu Tage getretenen Überzeugungen und daraus abzuleitenden Grundhaltungen, die geradezu typischerweise wesentliche Elemente der "Reichsbürgerbewegung" enthielten, rechtfertigten die Prognose der waffenrechtlichen
Von Antragstellern abgegebene schriftliche Äußerungen gegenüber Behörden und Gerichten rechtfertigen Prognose waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
Unabhängig von der Frage, ob die Antragsteller tatsächlich der "Reichsbürgerbewegung" im engeren Sinne zuzuordnen sein sollten oder hiervon losgelöst nur einen Teilbereich der dortigen Grundeinstellungen übernommen hätten, rechtfertigten die von beiden Antragstellern abgegebenen schriftlichen Äußerungen gegenüber Behörden und Gerichten die Prognose ihrer waffenrechtlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Widerruf der Waffenerlaubnis für "Reichsbürger" gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.06.2018
[Aktenzeichen: 9 L 9756/17.GI]) - Nicht-Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt allein nicht den Widerruf der Waffenerlaubnis
(Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 16.09.2015
[Aktenzeichen: 2 K 540/14 Ge])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26889
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26889
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.