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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.11.2009
- 8 A 10925/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Umnutzung einer Grenzgarage zu Wohnzwecken nicht zulässig
Umbau verstößt gegen Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung
Die Umnutzung einer Grenzgarage in eine Küche mit Durchgang zu einem Wochenendhaus ist wegen Verstoßes gegen die Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Kläger, Eigentümer eines im Wochenendhausgebiet „Im Binsfeld“ in Speyer gelegenen, mit grenzständiger
Privileg einer Bebauung ohne Grenzabstand geht durch Umnutzung verloren
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2009
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 8970
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