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Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 22.03.2023
- 2 B 10/23 -
Landkreis zur Gewährleistung von Kita-Plätzen verpflichtet
Gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung muss erfüllt werden
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Landkreis Neunkirchen verpflichtet, einem knapp dreijährigen und einem etwa eineinhalb Jahre alten Kind jeweils ab sofort einen wohnortnahen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege nachzuweisen. Der Platz muss von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 15.30 Uhr eine Betreuung gewährleisten.
Die Eltern der beiden Kinder hatten den Landkreis unter Vorlage mehrerer Absagen aufgefordert, einen
Angewiesenheit der Eltern auf beanspruchten Betreuungsplatz irrelevant
Der dagegen erhobenen Beschwerde hat dem OVG nunmehr im Wesentlichen entsprochen. Zur Begründung verweist der unanfechtbare Beschluss darauf, dass der gesetzliche Anspruch unbedingt ausgestaltet sei und daher die vom Verwaltungsgericht angenommene Angewiesenheit der Eltern auf den beanspruchten Betreuungsplatz nicht voraussetze. Die Vorschrift verschaffe Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen eigenen
Verlängerte Elternzeit steht Anspruch nicht entgegen
Dem Anspruch stehe auch nicht entgegen, dass die Mutter der Kinder ihre Elternzeit verlängert habe, zumal dies nach ihren Angaben vorsorglich deswegen erfolgt sei, weil nicht absehbar gewesen sei, ob und wann eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder zur Verfügung stehe. Sorgeberechtigte könnten auch dann eine Halb- oder Ganztagsbetreuung für ihr Kind in einer Halb- oder Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, wenn sie überhaupt nicht oder nur zum Teil erwerbstätig seien. Sie könnten auch nicht auf die Inanspruchnahme einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters verwiesen werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32832
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