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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.02.2008
- 2 KN 3/06 -
Abfallgebühren: 40 % Erhöhung ist rechtmäßig
Ehepaar scheitert mit Klage gegen Erhöhung der Abfallgebühren in Neumünster
Mit einem Normenkontrollantrag haben sich zwei Ehepaare aus Neumünster bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig gegen die Gültigkeit der Nachtragssatzung der Stadt Neumünster hinsichtlich der Abfallgebühren für die "Graue Tonne" gewandt. Sie halten die Erhöhung der Gebühren um ca. 40 % für die Jahre 2006 – 2008 nicht für gerechtfertigt und beanstanden die Erforderlichkeit mehrerer Kostenpositionen.
Das Oberverwaltungsgericht ist den Argumenten der Antragsteller nicht gefolgt und hat den Antrag abgelehnt.
Die den Gebühren zugrunde liegende Kalkulation sei rechtlich nicht zu beanstanden. Auch müsse für die Entsorgung der "Blauen Tonne", die wahlweise für Papier und Karton in Anspruch genommen werden kann, keine Extra-Gebühr erhoben werden. Vielmehr dürften die dafür entstehenden Kosten in die Gebühr für sonstigen Abfall einbezogen werden. Die Gebühren für die Entsorgung der "Grünen Tonne" ist nicht Streitgegenstand gewesen.
Auf diese Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht gewartet, weil dort noch ca. 1.300 Klagen von Neumünsteraner Bürgern anhängig sind, die sich gegen die Gebührenbescheide wehren und für die das Normenkontrollverfahren die Funktion einer Musterklage hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein vom 14.02.2008
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Dokument-Nr. 5610
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