wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11.04.2013
3 N 292/09, 3 N 315/09 und 3 N 342/09 -

Erfurt: Kita-Satzung ist rechtmäßig

Stadt greift mit Bezugnahme auf Einkommensteuerrecht auf ein hinreichend praktikables und taugliches Verfahren zur Einkunfts- und Vermögensermittlung zurück

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Normenkontrollen gegen die Satzung der Stadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zurückgewiesen. Der von der Stadt gewählte Einkommensbegriff, der der sozialen Staffelung der Beiträge zugrunde liegt, ist nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, vier Elternpaare, wurden zur Zahlung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen herangezogen. Die Satzung sieht eine nach dem Einkommen und der Zahl der Kinder gestaffelte Heranziehung der Eltern zu so genannten Kita-Beiträgen vor.

Eltern sehen in Regelungen der Satzung Verstoß gegen Abgabengerechtigkeit

Die Antragsteller machten zur Begründung ihrer Normenkontrollanträge im Wesentlichen geltend, dass die Staffelung den finanziellen Mehrbedarf, der mit Kindern verbunden sei, nicht hinreichend berücksichtige. Außerdem sei der von der Stadt Erfurt gewählte Einkommensbegriff, der an das Einkommensteuergesetz anknüpfe, nicht hinreichend transparent und zudem unpraktikabel. Die Regelungen der Satzung verstießen gegen die Abgabengerechtigkeit, weil diejenigen Eltern, deren Jahreseinkommen unter 30.000 Euro liege, überhaupt nicht zu Gebühren herangezogen würden. Schließlich bezweifeln die Antragsteller, ob die von der Stadt Erfurt getroffene Regelung die rechtliche Vorgabe, dass die Höchstgebühr jedenfalls nicht die tatsächlichen Kosten der Einrichtung übersteigen dürfe, einhalte.

Von der Stadt gewählter Einkommensbegriff ist nicht zu beanstanden

In der Urteilsbegründung führte das Thüringer Oberverwaltungsgericht aus, dass der Senat die rechtlichen Bedenken der Eltern gegen die Rechtmäßigkeit der Kita-Satzung nicht teile. Das neue Regelwerk vermeide die der Vorgängersatzung anhaftenden Fehler, die im Jahre 2006 zur deren Aufhebung durch den Senat geführt hätten. Insbesondere sei der von der Stadt gewählte Einkommensbegriff, der der sozialen Staffelung der Beiträge zugrunde liege, nicht zu beanstanden. Durch die Bezugnahme auf das Einkommensteuerrecht habe die Stadt Erfurt auf ein hinreichend praktikables und taugliches Verfahren zur Ermittlung der Einkünfte und des Vermögens der Eltern zurückgegriffen. Im legitimen Interesse einer Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens dürften Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 30.000 Euro vollständig von der Beitragspflicht freigestellt werden. Der Senat konnte nicht feststellen, dass die Stadt selbst in der höchsten Beitragsstufe mehr einnehme, als sie tatsächlich für einen Kita-Platz aufwenden müsse.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einkommen | Eltern | Kindergarten | Kita | Kindertagesstätte | Kinderbewahrstube | Kosten | Vermögen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15637 Dokument-Nr. 15637

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15637

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?