Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.12.2016
- 3 ZKO 638/16 -
Rechtsmittel gegen Flüchtlingsanerkennung für syrische Asylantragsteller verworfen
Urteile rechtskräftig
Die Anträge der Bundesrepublik Deutschland auf Zulassung der Berufung in Asylstreitigkeiten syrischer Staatsangehöriger wurden als unzulässig abgelehnt. Damit sind die angegriffenen Urteile der Vorinstanz, das die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hatte, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asylgesetz zuzuerkennen, rechtskräftig. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall hatte das Bundesamt für Migration und
Keine ausreichende Begründung für Berufungszulassung vorgetragen
Gegen die Urteile hat die durch das BAMF vertretene Bundesrepublik Deutschland beim Thüringer Oberverwaltungsgericht die
Frage nach generellem Anspruch auf Statusanerkennung nicht zu beantworten
Mit der zwischen den Beteiligten umstrittenen Frage, ob syrische
§ 3 Asylgesetz
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der
1. aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
2. außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet,
a) dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will ...
§ 4 Asylgesetz
Subsidiärer Schutz
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt
1. ...
2. ...
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts,
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2017
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ ra-online
- Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 14.07.2016
[Aktenzeichen: 1 K 20204/16 Me]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23663
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23663
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.